Allgemein bildende Pflichtschulen (APS)
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Volksschule

Die Volksschule umfasst die 1. – 4. Schulstufe 

Eine Vorschulstufe kann bei Bedarf geführt werden. Sie dient der Förderung schulpflichtiger, aber noch nicht schulreifer Kinder. Außerdem können Kinder, die auf Wunsch ihrer Eltern vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen wurden, in die Vorschulstufe überwechseln, wenn sich herausstellt, dass sie in der 1. Schulstufe überfordert sind.

Die Vorschulstufe kann gemeinsam mit der 1. und 2. Schulstufe geführt werden, aber auch getrennt. In der Vorschulstufe gibt es keine Leistungsbeurteilung, das Jahreszeugnis enthält lediglich einen Teilnahmevermerk.

Üblicherweise entspricht jede Schulstufe der Grundschule einer Klasse. Bei zu geringer Schülerzahl besteht jedoch die Möglichkeit, die Kinder in altersheterogenen Klassenverbänden zusammenzufassen. Etwa ein Viertel der österreichischen Grundschulen, zumeist sind es Schulen in ländlichen Regionen, sind solch "weniggegliederte" Grundschulen mit ein bis drei Klassen. In diesem Fall umfasst eine Klasse Schüler und Schülerinnen unterschiedlicher Schulstufen.

Alle schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zur Einschreibung bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Die Volksschule hat die Aufgabe, eine für alle Schüler gemeinsame Elementarbildung unter Berücksichtigung einer sozialen Integration behinderter Kinder zu vermitteln. Dabei soll den Schülern eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionellen, intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.

  • Vorzeitige Aufnahme: Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind und das 6. Lebensjahr bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres vollenden und durch die Anforderungen der 1. Schulstufe nicht überfordert werden, können vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, sofern die Eltern darum ansuchen (gilt seit 1.9.2006).

  • Seit dem Schuljahr 1998/99 ist im Grundschullehrplan ab der 1. Schulstufe eine lebende Fremdsprache als verbindliche Übung (d.h. ohne Benotung) vorgesehen. Nach einem Übergangszeitraum ist seit dem Schuljahr 2003/04 die verbindliche Übung "Lebende Fremdsprache" ab der 1. Schulstufe in allen Volksschulklassen verpflichtend zu führen.

  • Übertritt: Die Erziehungsberechtigten werden in der 4. Schulstufe über den nach den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg der Schüler/innen informiert und beraten. Voraussetzung für die Aufnahme in die Hauptschule ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Schulstufe.

Hauptschule

Die Hauptschule ist in die Gemeinde integriert und kann auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler/innen (je nach Region, nach individuellen Interessens- und Begabungsschwerpunkten etc.) relativ flexibel eingehen.

  • In den Gegenständen Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache gibt es Leistungsgruppen, die es ermöglichen, gezielt die Leistungsfähigkeit der Schüler/innen zu berücksichtigen. Dabei erfolgt der Unterricht vor allem in Kleingruppen. Die Anforderungen der höchsten Leistungsgruppe entsprechen jenen der allgemein bildenden höheren Schule.

  • In allen Pflichtgegenständen besteht die Möglichkeit für einen speziellen Förderunterricht - besonders in den Gegenständen mit Leistungsdifferenzierung wird davon häufig Gebrauch gemacht.

  • Jede Schule hat die Möglichkeit, in einem bestimmten Rahmen ihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situation auszurichten. Dabei kann sie auch eigene schulautonome Lehrpläne erlassen. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder gar einem speziellen Schwerpunkt heraus (z.B.: fremdsprachlich, musisch-kreativ, sportlich, naturkundlich-technisch, ökologisch, Informatik etc.)

  • Überdies gibt es Sonderformen von Hauptschulen im sportlichen und musischen Bereich.

In der 3. und 4. Klasse wird der Frage nach dem weiteren Berufs- und Ausbildungsweg der Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dies geschieht in der verbindlichen Übung "Berufsorientierung", durch die Durchführung sogenannter "berufspraktischer Tage", Lehrausgänge und Exkursionen. Bei entsprechend gutem Lernerfolg in der Hauptschule besteht die Möglichkeit des direkten Übertritts in eine allgemein bildende höhere Schule bzw. in berufsbildende mittlere und höhere Schulen.

Integrativer Unterricht

Integrativer Unterricht und integrative Erziehung eröffnen behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit einer gemeinsamen Lernerfahrung. Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können integrativ in der Grundschule, Hauptschule und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule unterrichtet werden. An der Polytechnischen Schule können Schulversuche zum integrativen Unterricht durchgeführt werden.

Sonderschule

Die Sonderschule umfasst acht oder im Falle der Einbeziehung der Polytechnischen Schule oder eines Berufsvorbereitungsjahres neun Schulstufen. Mit Bewilligung der Schulbehörde und mit Einwilligung des Schulerhalters kann die Sonderschule maximal zwölf Jahre besucht werden. Das österreichische Sonderschulwesen umfasst zehn Sparten. Die Schüler/innen erhalten durch speziell geschulte Sonderschullehrer/innen sowie durch individuelle Unterrichtsmethoden eine grundlegende Allgemeinbildung, die eine Bewältigung der weiteren beruflichen Ausbildung oder den Besuch weiterführender Schulen ermöglichen soll.

Je nach Ausgestaltung des Lehrplans werden bei der Sonderschule die folgenden Formen unterschieden:

  • Sonderschulen mit eigenem Lehrplan: Allgemeine Sonderschule (für leistungsbehinderte und lernschwache Kinder), Sonderschule für blinde, gehörlose und schwerstbehinderte Kinder.

  • Sonderschulen, die nach einem Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, der Polytechnischen Schule oder nach dem Lehrplan einer Sonderschule anderer Art unterrichten: Sonderschulen für körperbehinderte, sprachgestörte, sehbehinderte, schwerhörige und erziehungsschwierige Kinder; Heilstättenschule.

  • Im Jahr 1998 wurde der Unterrichtsgegenstand "Berufsorientierung in der 7. und 8. Schulstufe" als verbindliche Übung an den Sonderschulen verordnet. Diese verbindliche Übung soll dazu beitragen, dass sich die Jugendlichen gezielt mit ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihren Neigungen und Interessen und ihren Berufsvorstellungen auseinandersetzen sowie Einblicke in den Berufsalltag erhalten und Möglichkeiten für ihren ganz persönlichen Berufsweg finden können.

Eine weitere Maßnahme, Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die Arbeits- und Berufswelt vorzubereiten, ist das "Berufsvorbereitungsjahr" in der 9. Schulstufe der Sonderschule. Die Schüler/innen sollen im Rahmen von allgemein bildenden und berufspraktischen Unterrichtsgegenständen befähigt werden, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln.

Polytechnische Schule

Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe. Die Schüler/innen werden im 9. oder in einem freiwilligen 10. Schuljahr durch Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung auf das weitere Leben - insbesondere auf das Berufsleben - vorbereitet. Eine Orientierungsphase am Anfang des Schuljahres und Berufsorientierung als Unterrichtsprinzip aller Unterrichtsgegenstände bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen der Berufswelt. Durch Betriebs- und Berufserkundungen und berufspraktische Tage in Betrieben, außerschulischen Institutionen und Lehrwerkstätten wird die Berufswahl unterstützt.

Die Berufsgrundbildung wird in Fachbereichen (Wahlpflichtgegenständen) angeboten. Sie entsprechen großen Berufsfeldern der Wirtschaft, wobei grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) erworben werden. Durch handlungs- und praxisorientiertes Lernen werden die individuellen Begabungen der Schüler/innen und die Lernmotivation gefördert. Die Lehrinhalte in den Wahlpflichtfächern sind in Kern- und Erweiterungsbereiche gegliedert, wodurch leistungsfähige Schüler/innen zusätzliche Qualifikationen erlangen können.

Je nach beruflichen Interessen und Neigungen wählt jede/r Schüler/in einen von sieben Fachbereichen:

  • Metall

  • Elektro

  • Holz

  • Bau

  • Handel - Büro

  • Dienstleistungen

  • Tourismus

Neben diesen oder anstatt dieser Fachbereiche können im Rahmen der Schulautonomie neue Fachbereiche (z.B. Informationstechnologie, Mechatronik, etc.) angeboten werden, wobei im Besonderen auf die Berufseinstiegschancen in der Region und auf die Interessen der Schüler/innen Bedacht genommen wird.

In den allgemein bildenden Pflichtgegenständen (Religion, Berufsorientierung und Lebenskunde, Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch), Mathematik, Bewegung und Sport, Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre) wird eine vertiefende Allgemeinbildung angeboten. In Deutsch, Mathematik und Englisch wird in Leistungsgruppen und/oder in beruflichen Interessensgruppen unterrichtet.

Durch den Unterricht im Wahlpflichtbereich im Ausmaß von 14 Wochenstunden und in den allgemein bildenden Pflichtgegenständen im Ausmaß von 18 Wochenstunden werden grundlegende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um sich für den Übertritt in die Lehrausbildung sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen bestmöglich zu qualifizieren. Schulautonom kann auch das Wochenstundenausmaß im Wahlpflichtbereich und in den allgemeinen Pflichtgegenständen den regionalen Gegebenheiten und Interessen der Schüler/innen angepasst werden.

Zusätzlich ermöglicht der Lehrplan der Polytechnischen Schule ein breites, interessens- und leistungsorientiertes Angebot an Freigegenständen, Neigungsgruppen und Förderkursen.

Die Polytechnische Schule ist österreichweit flächendeckend organisiert und wird je nach örtlichen Gegebenheiten entweder als selbstständige Schule oder in organisatorischem Zusammenhang mit einer allgemein bildenden Pflichtschule geführt.

Weiters erwerben Schüler/innen bei positivem Abschluss der Polytechnischen Schule das Recht, in die 2. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung des mit mindestens 15 Wochenstunden gewählten Fachbereiches oder ohne Aufnahmeprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule überzutreten.

Modellversuche Neue Mittelschule

Die Modellversuche Neue Mittelschule (NMS) haben eine neue gemeinsame Schule für alle 10- bis 14-jährigen zum Ziel, die allen Schülern/innen nach der 4. Klasse Volksschule offen steht.

Neben der Vermeidung einer zu frühen Trennung der Kinder in unterschiedliche Bildungskarrieren ist die breite Umsetzung einer neuen Lernkultur mit den Eckpfeilern Individualisierung und innere Differenzierung ein zentrales Merkmal der NMS. Das heißt, jedes Kind und dessen individuelle Fähigkeiten und Talente werden gefordert und gefördert. Die Kinder erhalten einerseits genügend Zeit und Unterstützung, um Lerninhalte im eigenen Lerntempo erfassen zu können, andererseits erhalten sie zusätzliche Angebote, um in ihren besonderen Begabungen intensiv gefördert zu werden.

Der Unterricht an der NMS erfolgt nach dem Lehrplan der AHS-Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) und wird von Lehrer/innen der HS und AHS gemeinsam in Teams gestaltet. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die Schüler/innen – je nach erreichtem Bildungsziel – zum Besuch einer weiterführenden mittleren oder höheren Schule.

Die Modellversuche Neue Mittelschule sind mit dem § 7a im Schulorganisationsgesetz geregelt, womit sicher gestellt ist, dass die einmal begonnene Schulkarriere in der NMS auch beendet werden kann. Bis zum Schuljahr 2011/12 können von den Landesschulräten/dem Stadtschulrat für Wien weitere Modellpläne eingereicht werden und neue Standorte zu den bereits bestehenden dazukommen.

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