
Pflichtgegenstände - Grundschule / Vorschulstufe |
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Religion, Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und |
Pflichtgegenstände: |
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Religion, Lesen, Schreiben, Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Technisches Werken, Textiles Werken, Bewegung und Sport; |
verbindliche Übungen |
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Verkehrserziehung und eine lebende Fremdsprache; für Schüler, die für den zweisprachigen Unterricht an Volksschulen für sprachliche Minderheiten angemeldet sind, ist eine lebende Fremdsprache als unverbindliche Übung vorzusehen. |
Der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik erfolgt in der Hauptschule in drei unterschiedlichen Leistungsgruppen. Die einzelnen Schüler und Schülerinnen werden jener Leistungsgruppe zugeordnet, die ihrer Leistungs- und Lernfähigkeit im entsprechenden Gegenstand entspricht. Das heißt, ein Schüler kann beispielsweise in Mathematik in der ersten (=höchsten) Leistungsgruppe sein, in Deutsch aber in der dritten (=niedrigsten). Auf diese Weise wird versucht, den unterschiedlichen Begabungen, Fähigkeiten und Interessen des Kindes Rechnung zu tragen. Zur Vorbereitung auf die Umstufung in eine höhere Leistungsgruppe ebenso wie zur Vermeidung der Umstufung in eine niedrigere Leistungsgruppe ist verpflichtender Förderunterricht vorgesehen.
Pflichtgegenstände: |
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Religion, Deutsch, Lebende Fremdsprache, Geschichte und Sozialkunde, Geschichte und Politische Bildung, Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Biologie und Umweltkunde, Physik und Chemie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Technisches Werken, Textiles Werken, Ernährung und Haushalt, Bewegung und Sport; |
Verbindliche Übung: |
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Berufsorientierung in der 3. und 4. Klasse. |
als Pflichtgegenstände: |
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Religion, Lebenskunde, Deutsch, eine lebende Fremdsprache, Mathematik, Politische Bildung, Wirtschaftskunde, Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Berufsorientierung, Bewegung und Sport; |
als alternative Pflichtgegenstände: |
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die im Hinblick auf die Berufsgrundbildung sowie zur Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung erforderlichen Unterrichtsgegenstände; diese können in Fachbereiche zusammengefaßt werden, die Berufsfeldern entsprechen. |
In der Oberstufe können Schülerinnen und Schüler überdies innerhalb der AHS-Form, für deren Besuch sie sich entschieden haben, ihren persönlichen Interessen entsprechend unterschiedliche Bildungswege einschlagen. Ermöglicht wird dies durch alternative Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände. Das bedeutet, Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, welche der alternativ angebotenen Pflichtgegenstände sie belegen (z.B. eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein). Zusätzlich können sie wählen, ob sie Angebote zur Vertiefung und Erweiterung von Pflichtgegenständen bevorzugen oder lieber eine weitere Fremdsprache lernen
Pflichtgegenstände können sein: |
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Religion, Deutsch, eine lebende Fremdsprache, Latein (im Gymnasium, in den anderen Formen alternativ zur weiteren lebenden Fremdsprache), eine weitere Fremdsprache, Geschichte und Sozialkunde, Geschichte und Politische Bildung, Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Biologie und Umweltkunde, Physik, Chemie, Psychologie und Philosophie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Werken (alternativ Technisches Werken oder Textiles Werken) - ausgenommen am Oberstufenrealgymnasium, Bewegung und Sport |
Schulstufen 1 - 4 |
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Religion, Sachunterricht, Deutsch, Lesen, Schreiben, Mathematik |
Schulstufen 5 - 8 |
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Religion, Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, |